ABLEITUNGEN

Ableitungen sind Teil des äußeren Blitzschutzes, der dazu bestimmt ist, den Blitzstrom von der Fangeinrichtung zur Erdungsanlage abzuleiten.
Je nach Blitzschutzklasse 1 bis 4 sind alle 10 – 20 m eine Ableitung erforderlich.

FANGEINRICHTUNGEN
Fangeinrichtungen sind Teil des äußeren Blitzschutzes aus metallenen Elementen, wie Stäben, vermaschten Leitern oder
gespannten Seilen, die zum Auffangen der Blitze bestimmt sind.
Das Maschennetz muss je nach Blitzschutzklasse einen Abstand von 5 x 5 m bis zu 20 x 20 m besitzen.

ERDUNGSANLAGEN

Die Erdungsanlage ist ein Teil des äußeren Blitzschutzes, der den Blitzstrom in die Erde ableitet und dort verteilt. Beispiele sind der Fundament- und der Tiefenerder.

Fundamenterder (Typ B)
Der Fundamenterder ist ein Bewehrungsstahl des Fundamentes oder ein zusätzlicher Leiter, der im Betonfundament der baulichen Anlage eingebettet ist und als Erder verwendet wird.

Tiefenerder (Typ A)
Erderstäbe von je 1,5 m Länge, 20 mm Ø bzw. 25 mm Ø werden mit einem Elektrohammer vertikal in das Erdreich getrieben.
Dabei haben sich Erderlängen von 9 m als vorteilhaft erwiesen

POTENZIALAUSGLEICH
Der Blitzschutz-Potentialausgleich wird erreicht, indem das LPS (Lightning Protection System) verbunden wird:

mit dem Metallgerüst der baulichen Anlage,
mit Installationen aus Metall,
mit den äußeren leitenden Teilen und Leitungen, die mit der baulichen Anlage verbunden sind oder
mit elektrischen und elektronischen Systemen innerhalb der zu schützenden baulichen Anlage.

Bei der Einrichtung eines Blitzschutz-Potentialausgleichs mit dem inneren System kann ein Teil des Blitzstromes in
solche Systeme hineinfließen.